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   FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18   

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https://dejure.org/2021,69242
FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 (https://dejure.org/2021,69242)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.04.2021 - 12 K 93/18 (https://dejure.org/2021,69242)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. April 2021 - 12 K 93/18 (https://dejure.org/2021,69242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs. 1 S. 1, 2 AO; § 162 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO
    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Registrierkasse; Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze und Gästezahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • rechtsportal.de

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Das Fehlen der Programmierprotokolle stelle für sich genommen bereits einen so gravierenden Mangel dar, dass bei bargeldintensiven Betrieben eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach bestehe ( Urteil des BFH vom 25.03.2015, X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743).

    Weiter vertritt der Beklagte die Ansicht, dass bereits die fehlenden Unterlagen über die Kassenprogrammierung und das Fehlen der Protokolle über nachträgliche Programmänderungen einen schwerwiegenden formellen Buchführungsmangel darstellen würden, der für sich genommen bereits zu Hinzuschätzungen berechtige ( Urteil des BFH vom 25.03.2015, X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743).

    Zudem stellt nach der Rechtsprechung des BFH das Fehlen der Protokolle nachträglicher Programmänderungen bei einem programmierbaren Kassensystem einen formellen Mangel dar, dessen Bedeutung dem Fehlen von Tagesendsummenbons bei einer Registrierkasse oder dem Fehlen von Kassenberichten bei einer offenen Ladenkasse gleichsteht und der daher grundsätzlich schon für sich genommen zu einer Hinzuschätzung berechtigt ( Urteil des BFH vom 25.03.2015, X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743).

    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung von Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre ( Urteil des BFH vom 25.03.2015, X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743).

    Elektronische Kassensysteme sind durch Umprogrammierung in nahezu beliebiger Weise manipulierbar; von derartigen Manipulationsmöglichkeiten machen Teile der betrieblichen Praxis nach dem Erkenntnisstand des BFH durchaus Gebrauch ( Urteil des BFH vom 25.03.2015, X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743 m.w.N.).

    Die Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs können nur dann einen Anhaltspunkt für die Höhe der erforderlichen Hinzuschätzung bilden, wenn andere Schätzungsmethoden, die auf betriebsinternen Daten aufbauen oder in anderer Weise die individuellen Verhältnisse des jeweiligen Steuerpflichtigen berücksichtigen, nicht sinnvoll einsetzbar sind ( Urteil des BFH vom 25.03.2015, X R 20/13 , BStBl. II 2015, 743).

  • FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05

    Abgrenzung zwischen Betriebsverlegung und Betriebsaufgabe bei Neueröffnung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Die Schätzungsbefugnis des Finanzgerichts besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unabhängig davon, ob und wie das Finanzamt geschätzt hat (vgl. nur Urteil des BFH vom 02.02.1982, VIII R 65/80 , BStBl. II 1982, 409; Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

    Sämtliche Geschäftsvorfälle sind ihrer zeitlichen Reihenfolge nach mit ihrem richtigen Inhalt festzuhalten ( Gerichtsbescheid des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (Beschluss des Sächsischen FG vom 04.04.2008, 5 V 1035/07 , juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (Beschluss des Sächsischen FG, Beschluss vom 04.04.2008, 5 V 1035/07 , juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt aber, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine Beschränkung aus der Natur der Sache nicht ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG und GewStG (vgl. Urteile des BFH vom 02.03.1982 VIII R 225/80 , BStBl. II 1984, 504; vom 26.02.2004, XI R 25/02 , BStBl. II 2004, 599).

    Da die Ordnungsvorschriften der §§ 146, 147 AO grundsätzlich auch für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gelten (u.a. Urteil des BFH vom 26.02.2004, XI R 25/02 , BStBl. II 2004, 858), muss allgemein gewährleistet sein, dass die Aufzeichnungen unveränderlich sind bzw. nachträgliche Veränderungen nachvollzogen werden können.

  • FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07

    Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben sind dafür detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig (Beschluss des Sächsischen FG vom 04.04.2008, 5 V 1035/07 , juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

    Es müssen aber die Ursprungsaufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben aufbewahrt und in gewissen Abständen der tatsächliche Kasseninhalt mit dem buchmäßigen Kassenbestand abgeglichen werden (Beschluss des Sächsischen FG, Beschluss vom 04.04.2008, 5 V 1035/07 , juris; Urteil des FG Saarland vom 13.01.2010, 1 K 1101/05 , EFG 2010, 772 ).

  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Die Methodenwahl steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamts ( Beschluss des BFH vom 3.9.1998, XI B 209/95 , BFH/NV 1999, 290).

    Ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode besteht nicht (Beschluss des BFH vom 03.09.1998, XI B 209, 95, BFH/NV 1999, 290 [BFH 03.09.1998 - XI B 209/95] ).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen ( Urteil des BFH vom 17.10.2001, I R 103/00 , BFH/NV 2002, 134).
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen ( Urteil des BFH vom 14.12.2011, XI R 5/10 , BFH/NV 2012, 1921).
  • BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist jeder Lebenssachverhalt, der Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art ( Urteil des BFH vom 08.07.2015, VI R 51/14 , BStBl. II 2017, 13 m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Ein pauschaler Sicherheitszuschlag zu den (erklärten) Einnahmen -wie im Streitfall- ist eine griffweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss ( Urteile des BFH vom 26.10.1994, X R 114/92 , BFH/NV 1995, 373; vom 07.02.2017, X B 79/16 , BStBl. II 2017, 774).
  • BFH, 13.06.2012 - VI R 85/10

    Nachträgliches Bekanntwerden i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO - offenbare

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18
    Grundsätzlich kommt es dabei auf den Wissensstand der zur Bearbeitung des Steuerfalls berufenen Dienststelle an, wobei aktenkundige Tatsachen stets als bekannt gelten ( Urteil des BFH vom 13.06.2012, VI R 85/10 , BStBl. II 2013, 5 m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

  • BFH, 27.01.2011 - III R 90/07

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund

  • BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80

    Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung

  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12

    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99

    Gewinnschätzung bei Landwirten

  • BFH, 17.06.2004 - V R 31/02

    Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart

  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

  • BFH, 15.12.1997 - X B 182/96

    Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung

  • BFH, 21.07.2009 - X R 46/08

    Gleichwertigkeit der Gewinnermittlungsarten - Wahl der Gewinnermittlungsart -

  • BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches

  • BFH, 13.07.1971 - VIII 1/65

    Aufbewahrung - Einnahmeursprungsaufzeichnungen - Auszählung der Tageskasse -

  • BFH, 04.08.2010 - X B 19/10

    Ordnungsgemäßigkeit der Buchführung

  • BFH, 24.08.1998 - III S 3/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap;

  • BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92

    Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der

  • BFH, 23.02.2018 - X B 65/17

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

  • BFH, 28.11.2023 - X R 3/22

    Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.04.2021 - 12 K 93/18 aufgehoben.
  • BFH, 28.09.2022 - X B 168/21

    Ablehnungsantrag: Mindestinhalt der dienstlichen Äußerung; Rechtsschutzbedürfnis

    Während des anschließenden Klageverfahrens 12 K 93/18 kam es zu einer --auf die nunmehrigen Streitjahre 2009 und 2010 beschränkten-- tatsächlichen Verständigung zwischen den Beteiligten.

    Ferner erteilte das FG den Beteiligten des Verfahrens 12 K 93/18 am 24.03.2021 einen rechtlichen Hinweis hinsichtlich einer Rechnung der Fa. B vom 15.12.2010.

    Am 13.04.2021 fand die mündliche Verhandlung im Verfahren 12 K 93/18 (betreffend die Veranlagungszeiträume 2011 bis 2014) statt, in der der Sachverständige sein Gutachten umfangreich erläuterte und ergänzte.

  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

    4. April 2008 5 V 1035/07, nicht veröffentlicht, zitiert nach juris; Urteil des Niedersächsischen FG vom 13.04.2021 12 K 93/18, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2023, 386).
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